DeNIC


Glücksspiel-Domains bleiben bestehen

Bei vielen Onlinecasinos brachte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor einigen Tagen Erleichterung.

In dem Rechtsstreit wurde von Regierungsseite gefordert, sowohl den Inhalt der Domains von illegalen Glücksspielanbietern zu löschen als auch die Domains seitens der Provider sperren zu lassen.

Nachdem ein Online-Anbieter von Poker, Roulette und Sportwetten seine .de-Domain einfach auf eine .com-Domain umgeleitet hatte, wurde ebenfalls versucht diesen Schritt durch die Vergabestelle DeNIC unterbinden zu lassen. Auch diese Aktion befand das Verwaltungsgericht als nicht zulässig.

Der Richter rechtfertigte sein Urteil mit der Begründung, dass DeNIC lediglich für den Zugang zum Internet verantwortlich sei und eben nicht für Inhalte der Anbieter haftbar gemacht werden könne.

In der Vergangenheit war die Regierung auch schon daran gescheitert, die Telekom zur Blockade von Glücksspiel-Anbietern wie bwin zu bewegen.